Antrag – Entwicklungsplanung für den Radverkehr


Antrag zur Sitzung des Ausschusses Bau, Umwelt und Verkehr am 7.2.2019 und des Gemeinderates am 4.3.2019

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebiet der Gemeinde Rosdorf eine
Entwicklungsplanung für den Radverkehr zu erstellen. Neben Entwicklungszielen sollen konkrete Maßnahmen für die Verbesserung des Radverkehrs und die Ergänzung des Radwegenetzes sowie ergänzender Infrastruktur entwickelt werden. Dabei sind die vorhandenen Radwege bzw. Radwegplanungen anderer Träger, soweit diese für den Planungsraum von Bedeutung sind ebenso einzubeziehen, wie Schnittstellen zur Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsträgern.
Die Bearbeitung soll mit Hilfe externer Unterstützung (z.B. Planungsbüro, Universität) erfolgen.

Begründung:
Die Gemeinde Rosdorf verfügt über gute Potenziale für den Radverkehr und weist darüber hinaus auch jetzt schon in einzelnen Relationen steigende Verkehrszahlen auf. Die Weiterentwicklung von Wohnbauflächen in verschiedenen Ortsteilen sowie die dynamische Vermarktung von Gewerbeflächen (Hamberg Nord, Siekanger) bringen zusätzliche verkehrliche Herausforderungen. Aufgrund der Lage und der Entfernungen auch zum Oberzentrum Göttingen und zu Nachbargemeinden bestehen gute Entwicklungschancen für den Radverkehr.

Dabei ist Rosdorf mit seinen Ortschaften und insbesondere dem Kernort in ein übergeordnetes Radverkehrskonzept des Landkreises, das auch weitere Radwegplanungen vorsieht, bereits gut eingebettet. Dazu kommen weitere Randbedingungen, die die Erstellung eines Konzepts auf Gemeindeebene aktuell sinnvoll erscheinen lassen:

  • Die geplante Verlängerung des Radschnellweges von Göttingen bis in den Kernort Rosdorf
  • Die laufenden Planungen für einen Bahnhaltepunkt in Rosdorf einschließlich eines Umsteigeplatzes für den Radverkehr (Bike and Ride)
  • Die mögliche Anbindung weiterer Ortschaften durch Radwege an den Bike and Ride Platz sowie dessen Verknüpfung mit dem Radschnellweg
  • Die Umstufung von Straßen durch die Aufstufung der Südostumfahrung zur Landesstraße und deren Abstufung in der Ortsdurchfahrt zu Kreis bzw. Gemeindestraßen und die damit veränderten Handlungsmöglichkeiten.
  • Die verbesserte Fördermöglichkeit für den Radwegebau durch die Erweiterung der Landesförderung und die zusätzliche Förderung durch den Landkreis.

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